Konsequent eigenverantwortlich planen
Keiner weiß, was die Zukunft bringt. Daher betrifft das Betreuungsrecht jeden von uns, Ältere wie Jüngere. Und da wir immer älter werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, im Alter auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Aber auch bei Jüngeren können Lebenslagen entstehen, in denen diese ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.
Kein Einfluss auf gesetzlichen Betreuer
In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Gericht. Nachteilig kann hierbei sein, dass man wenig Einfluss auf die Auswahl nehmen kann und den Betreuer oft nicht kennt. So hat man bei Beginn der Betreuung noch kein Vertrauensverhältnis aufgebaut und es ist auch nicht sicher, ob sich eines entwickelt.
Ich kann Sie im Betreuungsrecht in folgender Weise unterstützen:
Ich kann Sie im Betreuungsrecht in folgender Weise unterstützen:
Vorsorgevollmacht – selbst erteilen
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, haben Sie bereits im Vorfeld die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen – und zwar an eine von Ihnen selbst ausgewählte Person, der Sie vertrauen. So kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden.
Betreuungsverfügung – selbst festlegen
Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuungsverfügung: Im Fall einer gesetzlichen Betreuung wird festgelegt, wen das Gericht als Betreuer bestellen und z. B. auch, wo der Wohnsitz des Betreuten sein soll.
Patientenverfügung – selbst definieren
Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall, dass Sie aus Gründen wie Krankheit oder Behinderung Ihren Willen nicht mehr bilden oder nicht mehr äußern können, fest, unter welchen Bedingungen und in welcher Art medizinische Behandlungen zulässig sind.
Sichere Orientierung geben
Konsequent die eigene Zukunft auch im Falle von Schwäche und Krankheit zu planen, ist ein Zeichen von bewusster Eigenverantwortung und beweist auch gegenüber den nächsten Angehörigen ein hohes Maß an Verantwortung. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung geben Dritten eine sichere Orientierung und helfen dabei, Ihnen jederzeit in Ihrem Sinn beizustehen.